Ohne die Einspeisevergütung insbesondere für Solarstrom aus Photovoltaikanlagen gäbe es keine deutsche Energiewende. Die Photovoltaik-Einspeisevergütung ist im „Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien“, dem sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz EEG) festgeschrieben. Dieses Gesetz und sein Vorläufer, das Stromeinspeisungsgesetz, dienen dazu, politische Klima- und Umweltschutzziele zu erreichen und die Nutzung fossiler Energieträger zu verringern.

 

Das Grundprinzip der Photovoltaik-Einspeisevergütung ist einfach. Dem Betreiber einer Solaranlage zur Gewinnung erneuerbarer Energie – das sind neben Photovoltaikanlagen zum Beispiel auch Windkraftanlagen – wird über einen festgelegten Zeitraum ein bestimmter Vergütungssatz für den erzeugten Solarstrom gewährt. Dabei besteht eine staatliche Anschlusspflicht für die Stromkonzerne: jede Kilowattstunde Solarstrom (kW) muss der Energieversorger auch abnehmen. Das Inbetriebnahme-Datum der Photovoltaikanlage entscheidet über die Höhe der für 20 Jahre garantierten Photovoltaik-Einspeisevergütung.

 

 

Die aktuelle EEG Photovoltaik-Einspeisevergütung

Wird eine Photovoltaikanlage nach EEG in Betrieb genommen, so erhalten Sie eine Vergütung des eingespeisten Solarstrom für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich der verbleibenden Kalendermonate bis Jahresende.

 

Für drei Monate im Voraus gibt die Bundesnetzagentur die aktuellen Sätze der Photovoltaik-Einspeisevergütung bekannt. Die Höhe der Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen richtet sich nach dem Monat der Inbetriebnahme und der Größe der Solaranlage.

 

Hier können Sie den aktuellen und für 20 Jahre festen Vergütungssatz einsehen:

Dafür klicken Sie auf den Button und schauen auf der Seite weiter unten

unter: EEG Fördersätze für PV-Anlagen

(Dort können Sie sich die entsprechende Excel-Datei aufrufen bzw. herunterladen)

 

Degression bzw. Kürzung der Photovoltaik-Einspeisevergütung 

Was bedeutet das eigentlich?

 

Bisher war es meistens so, dass sich die Einspeisevergütung von Monat zu Monat verringert hat. Dies bedeutete aber nicht, dass fertig installierte PV-Anlagen für eingespeisten Strom monatlich weniger Geld bekommen. Die Vergütung ist ab Start der Anlage für  20 volle Kalenderjahre festgeschrieben und ändert sich nicht. Der Vergütungssatz, der für eine neu installierte Anlage gewährt wird verringert bzw. verändert sind jedoch!

 

Ein Beispiel: Nachbar A errichtet im April 2015 eine 5 kWp große Photovoltaik-Anlage und erhält für 20 Jahre 12,47 Euro-Cent pro eingespeister Kilowattstunde.

Nachbar B lässt seine Solaranlage erst ein Jahr später im April 2016 errichten und an das Stromnetz anschließen und erhält für 20 Jahre 12,31 Cent pro kWh.

 

Durch diese Degression der Einspeisevergütung soll ein Anreiz gesetzt werden, die Preise für Photovoltaikanlagen zu senken. Und so erhält Nachbar B zwar eine geringere Photovoltaik-Einspeisevergütung als Nachbar A , hat dafür aber auch einige Hundert Euro weniger für die Anschaffung seiner Photovoltaikanlage bezahlt.

 

Derzeit wird zubauabhängig gekürzt. Das heißt, die Höhe der Absenkung hängt von der Anzahl neu installierter Photovoltaikanlagen ab. Liegt der Wert über dem erwarteten Zielwert, wird noch stärker gekürzt. Liegt der Wert darunter, wird schwächer gekürzt. Dieses Prinzip nennt sich "Atmender Deckel". Der atmende Deckel soll mit dazu beitragen, dass Photovoltaikanlagen ab dem Jahr 2017 komplett ohne Förderung rentabel sind. Teilweise wurde in den vergangenen Monaten aber auch gar nicht gekürzt, da der Zubau deutlich unter der Zielvorgabe lag.

M O D D E M A N N

Neue Energien GmbH

Ewald Moddemann

Photovoltaikanlagen und Energieberatung

 

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